Wie wir DSGVO-Anfragen zur Datenlöschung bearbeiten
Zusammenfassung: Wenn uns jemand bittet, seine Daten zu löschen oder zu anonymisieren, löschen oder anonymisieren wir, was wir können, und behalten nur das, was wir gesetzlich behalten müssen (vor allem Stripe- und Finanzdaten) — und antworten innerhalb der von der DSGVO vorgesehenen Frist von einem Monat.
Das Recht auf Löschung: Nach dem „Recht auf Löschung" der DSGVO (Artikel 17) können Personen von uns verlangen, ihre personenbezogenen Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen oder wenn sie ihre Einwilligung widerrufen haben. Dieses Recht ist nicht absolut — gesetzliche Pflichten, etwa Aufbewahrungsfristen für Finanzunterlagen, können ihm vorgehen.
Unser Vorgehen: Wenn wir eine Löschanfrage erhalten:
- prüfen wir die Identität der anfragenden Person
- sehen wir nach, welche Daten im Profil, in der Spendenaktion und in den Transaktionsunterlagen vorhanden sind
- löschen oder anonymisieren wir, was möglich ist
- kennzeichnen wir alles, was wir aufbewahren müssen
- teilen wir der Person mit, was geschehen ist
Was wir nicht löschen können: Transaktions- und Finanzdaten von Stripe müssen wir aus Compliance-Gründen aufbewahren. Unser Data Processing Agreement sieht außerdem vor, dass Daten bei Beendigung gelöscht oder zurückgegeben werden, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Antwortzeit: Wir bemühen uns, Löschanfragen innerhalb eines Monats zu beantworten, wie es die DSGVO verlangt.
Aktualisiert am: 14/08/2026
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